AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Catch Feelings Filmproduktion
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Catch Feelings Videoproduktion
Inhaber: Felix Schreiber
Keplerstraße 16/1
73730 Esslingen am Neckar
(nachfolgend „Catch Feelings“)
und dem jeweiligen Auftraggeber.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Angebotsannahme
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schriftliche Auftragsbestätigung
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oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Angebote von Catch Feelings sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Leistungsumfang
Catch Feelings erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
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Videoproduktion
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Filmproduktion
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Konzeption und Beratung
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Dreharbeiten
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Postproduktion (Schnitt, Colorgrading, Tonbearbeitung)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
4. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
30 % bei Auftragserteilung
30 % nach Abschluss der Dreharbeiten
40 % nach Fertigstellung und Abnahme
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden nach Aufwand berechnet.
5. Änderungen und Zusatzleistungen
Korrekturen innerhalb des vereinbarten Konzepts sind im Angebot enthalten.
Änderungen, die über das vereinbarte Konzept hinausgehen – insbesondere:
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neue Inhalte
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zusätzliche Szenen
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nachträgliche Konzeptänderungen
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zusätzliche Drehtage
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umfangreiche Schnittänderungen
werden nach Aufwand berechnet.
Kleinere Anpassungen im Rahmen der Postproduktion können nach Ermessen von Catch Feelings ohne zusätzliche Berechnung erfolgen.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Liefertermine.
7. Produktion und Drehtermine
Drehtermine werden gemeinsam abgestimmt.
Verschiebt oder storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Drehtermin kurzfristig, können bereits entstandene Kosten sowie Ausfallhonorare berechnet werden.
Wetterbedingte Verschiebungen oder Unterbrechungen von Dreharbeiten können zusätzliche Kosten verursachen.
8. Reisekosten und Auswärtstermine
Reisekosten sind grundsätzlich in den vereinbarten Gesamtkosten enthalten, sofern der Drehort innerhalb eines Umkreises von 100 km um Esslingen am Neckar liegt.
Für Dreharbeiten außerhalb dieses Radius können zusätzliche Reisekosten entstehen. Dazu zählen insbesondere:
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Fahrtkosten (PKW 0,35 € pro gefahrenem Kilometer oder Bahn/Flug)
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Übernachtungskosten (Hotel mindestens 3-Sterne Kategorie inklusive Frühstück)
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notwendige Spesen
Bei mehrtägigen Produktionen oder sehr frühen Drehbeginnzeiten kann eine Übernachtung am Drehort erforderlich sein.
Reisekosten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert ausgewiesen.
9. Drohnenaufnahmen
Bei Drohnenaufnahmen werden alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Erforderliche Drehgenehmigungen für Grundstücke, Gebäude oder Locations sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10. Abnahme
Nach Fertigstellung wird das Projekt dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt.
Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
Rein subjektive Bewertungen oder Geschmacksfragen stellen keinen Mangel dar.
11. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte am Film gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber erhält ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung des Films, insbesondere für:
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Website
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Social Media
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Werbung
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Präsentationen
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Veranstaltungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Referenznutzung
Catch Feelings ist berechtigt, produzierte Projekte für eigene Werbezwecke zu verwenden, insbesondere für:
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Website
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Portfolio
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Social Media
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Präsentationen
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Showreels
13. Rechte an Personen und Drehorten
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle für die Produktion erforderlichen Rechte eingeholt werden.
Dies betrifft insbesondere:
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Einwilligungen von abgebildeten Personen
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Drehgenehmigungen für Locations
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Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten (Logos, Bilder, Texte)
Sollten durch die Nutzung dieser Inhalte Ansprüche Dritter entstehen, stellt der Auftraggeber Catch Feelings von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
14. Musik und Lizenzmaterial
Sofern im Rahmen der Produktion Musik, Stockmaterial, Grafiken oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
Eventuell anfallende Lizenzgebühren oder Rechtevergütungen (z. B. GEMA oder Stockplattformen) trägt der Auftraggeber.
Catch Feelings übernimmt keine Haftung für rechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nutzung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte entstehen.
15. Datensicherung
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, von allen bereitgestellten Materialien Sicherungskopien anzufertigen.
Catch Feelings haftet nicht für Datenverluste an übergebenem Material, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
16. Archivierung von Rohmaterial
Produktionsmaterial wird bis zu 2 Jahre kostenfrei archiviert.
Nach Ablauf dieser Frist kann eine weitere Speicherung kostenpflichtig erfolgen.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Produktion wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Catch Feelings, die Produktion zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Hierzu zählen insbesondere:
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extreme Wetterbedingungen
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Streiks
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behördliche Anordnungen
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technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs
18. Haftung
Catch Feelings haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
19. Rücktritt / Kündigung
Der Auftraggeber kann einen Auftrag vor Produktionsbeginn kündigen.
Bereits entstandene Kosten sowie bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

