AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Catch Feelings Filmproduktion
Stand: November 2021

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Catch Feelings Filmproduktion“
(nachfolgend: “Catch Feelings Filmproduktion” genannt) und dem Auftraggeber,
(nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle Angebote und Leistungen der
Catch Feelings Filmproduktion ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen
Fassung.
Der Auftraggeber kann diese AGB unter der Adresse jederzeit aufrufen und
ausdrucken oder speichern.

AGB_Catch_Feelings_Filmproduktion

1.1 Allen von Catch Feelings Filmproduktion angenommenen Aufträgen liegen die
nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der
schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten
Werkes als anerkannt.

1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge
sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax).
Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform
hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des
Auftraggebers.

2. Geltungsbereich

2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch
für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Catch Feelings Filmproduktion
erbracht werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte, die zwischen Catch Feelings Filmproduktion und dem Auftraggeber
abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Catch Feelings
Filmproduktion mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende
schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

2.3 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm
gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Catch Feelings Filmproduktion von
Ansprüchen Dritter frei.

2.4 Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können sowohl
natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften
darstellen.

2.5 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der
Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen
einverstanden ist.

3. Vertragssprache

3.1 Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 Speicherung des Vertragstextes

3.3 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann vom Auftraggeber
jederzeit eingesehen und angefordert werden. Infos zum Datenschutz finden Sie
unter www.catchfeelings-film.de/impressum

4. Vergütung und Vorschuss

4.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der
Herstellung des Films. Er ist für Catch Feelings Filmproduktion verbindlich, sofern der
Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen
hergestellt wird.

4.2 Catch Feelings Filmproduktion ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor
Produktionsbeginn zu fordern. Sofern nicht anders vereinbart, sind Vorschuss und
Teilzahlungen wie folgt vom Auftraggeber zu leisten: 30 % der vereinbarten
Vergütung bei Vertragsabschluss, 30 % nach Abschluss der Dreharbeiten, 40 % nach
Abnahme der Leistung.

4.3 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei
Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Catch Feelings
Filmproduktion den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen
Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der
Kunde nicht binnen 3 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch
Catch Feelings Filmproduktion widerspricht.

4.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot
vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte
Honorar abgegolten sind, kann Catch Feelings Filmproduktion gesondert berechnen.
Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

4.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Catch Feelings Filmproduktion
vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts
entstandenen Kosten auf.

4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in
den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt
anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.
Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Catch Feelings Filmproduktion
zurückzuführen sind.

4.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den
Auftraggeber verschoben, hat Catch Feelings Filmproduktion Anspruch auf die
Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

4.8 Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in
Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

4.9 Sofern nicht anders vereinbart, wird die Leistung von Catch Feelings
Filmproduktion nach Tages- und Halbtagessätzen vergütet. Ein Tagessatz umfasst bis
8 Arbeitsstunden, ein Halbtagessatz bis 4 Arbeitsstunden.

4.10 Reisekosten (Bahn und Zug, Fahrten mit dem PKW zu € 0,30 pro gefahrenem
Kilometer) und Spesen (Hotelkategorie mind. 3 Sterne inkl. Frühstück) für Reisen, die
im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag zu unternehmen und mit dem
Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu
widerrufen.
Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Catch
Feelings Filmproduktion unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Betrags für die durch die
Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn
fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Catch Feelings Filmproduktion kann dem Auftraggeber die außerordentliche
Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit
der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.
Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle
übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

6. Haftung

6.1 Catch Feelings Filmproduktion haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten
Schäden.

6.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche
nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte
stellen keinen Mangel dar.
Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein
Schadensersatzanspruch, es sei denn Catch Feelings Filmproduktion hat einen
Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten
verursacht.

7. Produktion

7.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des
schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach
der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten
Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

7.2 Catch Feelings Filmproduktion trägt ausschließlich die Verantwortung für die
technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die
Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche
Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt
wurden.

7.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht,
verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur
Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen
Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses
Material durch Catch Feelings Filmproduktion aufwendig angepasst werden, trägt der
Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

7.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung
erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und
diese an Catch Feelings Filmproduktion überträgt.

7.5 Catch Feelings Filmproduktion haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen
Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten
Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material
übernimmt Catch Feelings Filmproduktion keine Haftung, da es in der Verantwortung
des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

7.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so
garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder
dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.

7.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat,
zu Betriebsstörungen, so übernimmt Catch Feelings Filmproduktion hierfür keine
Haftung.

7.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel
liegt bis zur Abnahme bei Catch Feelings Filmproduktion.

8. Abnahme

8.1 Catch Feelings Filmproduktion übergibt den Film unmittelbar nach der
Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als
Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die
Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film
als abgenommen.

8.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten
Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard
entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem
Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des
Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.

8.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des
Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht
berücksichtigt.

9. Lieferfrist

9.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Catch Feelings
Filmproduktion und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor
Produktionsbeginn festgelegt. Catch Feelings Filmproduktion unterrichtet den
Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

9.2 Falls Catch Feelings Filmproduktion feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten
werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die
voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.

9.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des
Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden,
um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die
Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines
vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich
der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
um mehr als 6 Monate, ist Catch Feelings Filmproduktion berechtigt, aus dem Vertrag
zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

9.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Catch Feelings Filmproduktion
trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.),
verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

10. Verschwiegenheit

Catch Feelings Filmproduktion und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu
verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung
bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren
und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht
über die Dauer des Vertrages hinaus.

11. Rechte

11.1 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen
Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten
Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Catch Feelings Filmproduktion.

11.2 Sollte die beauftragte Leistung die Abbildung von Personen umfassen, ist der
Auftraggeber selbst für die Achtung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich.

11.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nicht anders
vereinbart, das ausschließliche Recht, den Film im Internet (Youtube, Webseite,
Social-Media) und auf Veranstaltungen wie z.B. Messen zu nutzen, sowie Kopien des
Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt
werden.
Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und
Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und
Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.

11.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten
Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

11.5 Catch Feelings Filmproduktion erhält vom Auftraggeber das zeitlich und
räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den
unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene
Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich
abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der
Film zur eigenen Nutzung vorliegt.

11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch Catch Feelings
Filmproduktion selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen,
werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

11.7 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die Ergänzung oder auch
Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von Catch Feelings
Filmproduktion für zwei Jahre kostenlos eingelagert.

11.8 Nach Ablauf der zwei Jahre muss die Agentur oder der Auftraggeber nach
Aufforderung durch Catch Feelings Filmproduktion entscheiden, ob das Material
weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert werden soll.

12. Künstlersozialkasse und Zollkosten

12.1 Soweit Catch Feelings Filmproduktion Künstlersozialversicherungsabgaben oder
Zollkosten zu entrichten hat, werden diese Abgaben und Kosten vom Auftraggeber
erstattet. Nutzungsentgelte für Softwarelizenzen oder Nutzungsrechte sind vom
Auftraggeber zu tragen.

13. Salvatorische Klausel

13.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender
besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per
E-Mail gelten entsprechend.

13.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Catch Feelings
Filmproduktion in Esslingen am Neckar.

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